Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Führersitz.
Voraussetzung
Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Theoretische Ausbildung
Eine Unterrichtseinheit umfasst jeweils 90 Minuten.
- Bei Ersterteilung: 12 x Grundstoff + 2 x klassenspezifischer Unterricht
- Bei Erweiterung: 6 x Grundstoff + 2 x klassenspezifischer Unterricht
- Theoretische Prüfung erforderlich
Praktische Ausbildung
- Anzahl der Übungsstunden je nach Bedarf
- gesetzlich 12 Sonderfahrten vorgeschrieben
- Praktische Prüfung erforderlich
Wissenswertes: Mit der Klasse B dürfen Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht größer ist als 3500 kg gezogen werden.
Klasse B197
Was ist bei dem B197-Führerschein anders als bei dem Führerschein der Klasse B?
Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt. Die Praxisprüfung wird auf einem automatikgetriebenen Fahrzeug abgelegt. Nach bestandener Praxisprüfung, sind sie ebenfalls berechtigt einen Schaltwagen zu fahren.
Praktische Ausbildung
Grundausbildung:
- Anzahl der Übungsstunden je nach Bedarf
Schaltkompetenz:
- gesetzlich mindestens 10 Übungsstunden vorgeschrieben
- 15-minütige Testfahrt beim Fahrlehrer
Wissenswertes: Der Automatikführerschein kann auf B197 umgeschrieben werden. Hierfür muss lediglich die Schaltkompetenz (10 Übungsstunden + 15-minütige Testfahrt) abgelegt werden.
Nach absolvierter Ausbildung wird eine Bescheinigung von uns ausgestellt. Diese Bescheinigung muss der Führerscheinstelle vorgelegt werden, damit die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen werden kann.
Klasse BE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Voraussetzung
Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Vorbesitz der Klasse B
Theoretische Ausbildung
- keine theoretische Ausbildung erforderlich
Praktische Ausbildung
- Anzahl der Übungsstunden je nach Bedarf
- gesetzlich 5 Sonderfahrten vorgeschrieben (3 x Überlandfahrt, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt)
- Praktische Prüfung erforderlich
Klasse B96
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4250 kg nicht übersteigt.
Voraussetzung
Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Vorbesitz der Klasse B
Theoretische Ausbildung
- Der Umfang der theoretischen Schulung umfasst 2,5 Stunden
- keine theoretische Prüfung erforderlich
Praktische Ausbildung
- 3,5 Stunden praktische Übungen sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums als auch auf öffentlichen Straßen
- 1 Stunde Fahren im Realverkehr
- keine praktische Prüfung erforderlich