Klasse A
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Voraussetzung
Mindestalter: 24 bei Direkteinstieg
20 Jahre bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2
Theoretische Ausbildung
Eine Unterrichtseinheit umfasst jeweils 90 Minuten.
- Bei Ersterteilung: 12 x Grundstoff + 4 x klassenspezifischer Unterricht
- Bei Erweiterung: 6 x Grundstoff + 4 x klassenspezifischer Unterricht
- Theoretische Prüfung erforderlich
Praktische Ausbildung
- Anzahl der Übungsstunden je nach Bedarf
- gesetzlich 12 Sonderfahrten vorgeschrieben (gesonderte Regelungen bei Stufenführerschein)
- Praktische Prüfung erforderlich
Wissenswertes: Bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. (Stufenführerschein)
Klasse A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Theoretische Ausbildung
Eine Unterrichtseinheit umfasst jeweils 90 Minuten.
- Bei Ersterteilung: 12 x Grundstoff + 4 x klassenspezifischer Unterricht
- Bei Erweiterung: 6 x Grundstoff + 4 x klassenspezifischer Unterricht
- Theoretische Prüfung erforderlich
Praktische Ausbildung
- Anzahl der Übungsstunden je nach Bedarf
- gesetzlich 12 Sonderfahrten vorgeschrieben (gesonderte Regelungen bei Stufenführerschein)
- Praktische Prüfung erforderlich
Klasse A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Voraussetzung
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretische Ausbildung
Eine Unterrichtseinheit umfasst jeweils 90 Minuten.
- 12 x Grundstoff + 4 x klassenspezifischer Unterricht
- Theoretische Prüfung erforderlich
Praktische Ausbildung
- Anzahl der Übungsstunden je nach Bedarf
- gesetzlich 12 Sonderfahrten vorgeschrieben
- Praktische Prüfung erforderlich
B196
Kraftfahrzeuge der Klasse A1
Voraussetzung
Mindestalter: 25 Jahre
Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Theoretische Ausbildung
Eine Unterrichtseinheit umfasst jeweils 90 Minuten.
- 4 x klassenspezifischer Unterricht
- keine theoretische Prüfung erforderlich
Praktische Ausbildung
- gesetzlich mindestens 10 Übungsstunden vorgeschrieben
- keine praktische Prüfung erforderlich
Wissenswertes: Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 stellt keinen Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1 dar. Daher ist ein Stufenaufstieg auf Klasse A2 nicht möglich. Mit der Eintragung darf nur in Deutschland gefahren werden.
Klasse AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Voraussetzung
Mindestalter: 15 Jahre
Theoretische Ausbildung
Eine Unterrichtseinheit umfasst jeweils 90 Minuten.
- 12 x Grunfstoff + 2 x klassenspezifischer Unterricht
- Theoretische Prüfung erforderlich
Praktische Ausbildung
- Anzahl der Übungsstunden je nach Bedarf
- Praktische Prüfung erforderlich
Mofa
Mofa bzw. leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.
Voraussetzung
Mindestalter: 15 Jahre
Theoretische Ausbildung
Eine Unterrichtseinheit umfasst jeweils 90 Minuten.
- 4 x Grunfstoff + 2 x klassenspezifischer Unterricht
- Theoretische Prüfung erforderlich
Praktische Ausbildung
- gestzlich mindestens 2 Übungsstunden vorgeschrieben. Eine Gruppenausbildung bieten wir nicht an.
- keine praktische Prüfung erforderlich
Wissenswertes: Es wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Diese stellt keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne dar.